Förderungen

Wie komme ich zu einer geförderten Aus- und Weiterbildung im Rahmen der Implacementstiftung Energie?

Unternehmen, die einen/eine neuen MitarbeiterIn einstellen möchten, haben die Möglichkeit eine beim AMS vorgemerkte, arbeitsuchende Person im Rahmen der Implacementstiftung Energie zu Qualifizieren.

Personalauswahlverfahren
Individuelle Bildungsplanerstellung

Durchführung der Qualifikation (max. 12 Monate)
Übertritt ins Dienstverhältnis


Folgende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sind im Rahmen der Implacementstiftung Energie durch eine Förderung des AMS und des Land Steiermark möglich:
  • Aus- und Weiterbildungen in Einrichtungen der Erwachsenenbildung
  • Studien und Lehrgänge an Universitäten und Fachhochschulen (sofern diese 12 Monate nicht überschreiten)
  • Außerordentliche Lehrabschlüsse: Als Lehrabschlüsse gelten anerkannte Berufe, die mit einer Lehrabschlussprüfung enden. Lehrausbildungen sind nur dann möglich, wenn es sich um verkürzte Lehrausbildungen bzw. Erweiterungen bestehender Lehrabschlüsse bei verwandten Lehrberufen handelt und diese notwendig sind um das Anforderungsprofil des Unternehmens zu erfüllen
  • Individueller Einzelunterricht (auch Coaching, Lernunterstützung,…)
  • Qualifizierung am Arbeitsplatz
  • Unternehmensinterne theoretische Schulungsschwerpunkte (sind vom Unternehmen zeitlich und inhaltlich zu erfassen und ohne Kostenersatz zu leisten)
Die theoretische Aus- und Weiterbildung soll grundsätzlich in professionellen externen Einrichtungen stattfinden, kann aber auch in einer betrieblichen Ausbildungseinrichtung (Personen- und Sachgesamtheit ohne Erwerbscharakter, die der Aus- und Weiterbildung gewidmet und vom betrieblichen Produktionsprozess getrennt ist) erfolgen.

In Ausnahmefällen kann die Theorieausbildung auch direkt beim personalaufnehmenden Unternehmen erfolgen, wenn
  • die Schulungsinhalte am freien Markt nicht (in vertretbarer Zeit) angeboten (belegt durch Recherche der Stiftungseinrichtung) werden und;
  • der Schulungsinhalt wie in einem Konzept externer Schulungsträger mit folgenden Elementen beschrieben ist: Ausbildungsziel, Dauer (Zeitraum der Theorieausbildung), Gesamtanzahl der Lehreinheiten, Inhalt im Detail mit Angabe der konkret dafür erforderlichen Lehreinheiten, Schulungsort, Name des verantwortlichen Trainers/der verantwortlichen Trainerin (mit Hinweis auf die fachliche Qualifikation) und;
  • die Bereitschaft zur Kostentransparenz durch Offenlegung der Kalkulation der Kosten für diesen Ausbildungsteil gegeben ist und;
  • der Betrieb bereit ist, nach Ausbildungsende die erfolgreiche Teilnahme an der Ausbildung mit einer vom Betrieb und dem Trainer/der Trainerin unterfertigten Ausbildungsbestätigung (Zertifikat), unter stichwortartiger Anführung der geschulten Ausbildungsinhalte, zu bestätigen.

Folgende theoretische Maßnahmen sind in der Implacementstiftung nicht möglich:
  • Qualifizierungen, die der Liebhaberei, der Freizeitgestaltung oder der persönlichen Lebensführung dienen
  • Führerscheinklassen A und B
  • Reine Produktschulungen von KooperationspartnerInnen der Stiftungsunternehmen, die eigentlich unentgeltlich angeboten und durchgeführt werden.
  • Meetings und Tagungen

nach oben

News

Informationsveranstaltung e:Job am 02. März 2012

Wir laden Sie herzlich zu unserer Informationsveranstaltung über e:Job am 02. März 2012 ein!

Schmiede für DachexpertInnen

15 steirische Betriebe bieten Fachausbildung inkl. Einstellzusage! Infoveranstaltung am 24.2.2012 um 10:00 Uhr bei der Firma move-ment (Nibelungengasse 54, 8010 Graz)